AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jakobs GmbH • Stand Januar 2021

 

§ 1 Geltungsbereich

1. Für alle Verträge des Bestellers mit uns, der Jakobs GmbH, Am Mittelweg 3, 52388 Nörvenich, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Bestellern, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

 

§ 2 Vertragsschluss

1. Die Bestellung des Bestellers ist als Angebot gem. § 145 BGB zu qualiÆ zieren. Wir können dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen. Unsere Angebote sind freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung. Sie sind lediglich Aufforderungen an den Kunden, ein Kaufangebot abzugeben, also eine so genannte „invitatio ad offerendum“. Alle Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung rechtswirksam.

2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

3. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen, gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster etc. sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar.

4. Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Besteller nicht unzumutbar sind. Als geringe Abweichungen je nach Art der Fabrikate sind uns Abweichungen auf Gewicht und Stückzahl bis 5 % gestattet, und zwar sowohl hinsichtlich der gesamten Auftragsmenge sowie einzelner Teilmengen.

5. Kataloge, Prospekte, Preislisten und sonstige Angebotsunterlagen wurden nach bestem Wissen und mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Sollten sich dennoch Fehler eingeschlichen haben, behalten wir uns vor, diese jederzeit nachträglich richtig zu stellen. Ansprüche des Bestellers entstehen hieraus nicht.

6.Unsere Preisliste ist ausschließlich für den Fachhandel bestimmt. Sie ist entsprechend vertraulich zu handhaben und für Endkunden oder Endverbraucher (u. a. Institutionen) weder vollständig, in Auszügen oder im Detail einsehbar oder verfügbar zu sein.

 

§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

1. Alle Preisangaben lauten auf EURO. Die vereinbarten Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Jakobs-Preisliste und verstehen sich ab Auslieferungslager Jakobs. In den Preisen eingeschlossen ist die handelsübliche Standardverpackung der gelieferten Ware, nicht jedoch Kosten und Nebenkosten des Versandes wie Transport-Verpackung, Porto, Zollgebühren, Zustellgebühr etc.; diese Kosten werden dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt.

2. Wir behalten uns Preisanpassungen aufgrund von Währungsschwankungen oder unerwarteter Preisanhebungen von Lieferanten vor.

3. Dem Besteller steht es frei, den Versand nach vorheriger Absprache auf eigene Rechnung zu veranlassen. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweilig gültigen MwSt.

4. Die Gefahr einer Beschädigung oder Verlustes gelieferter Ware geht mit Verlassen unseres Auslieferungslagers auf den Besteller über.

5. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

6. Im Falle einer Teillieferung ist nur der anteilige Kaufpreis zahlbar.

7. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anders ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug), soweit nicht Vorkasse vereinbart, innerhalb von 30 Tagen rein netto ohne jeden Abzug, ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skontoabzug gewährt. Konditionen für Bankeinzug können erfragt werden.

8. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.A. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

9. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 4 Lieferzeit

1. Die Lieferzeit beträgt, sofern nicht beim Angebot anders angegeben, in der Regel ca. 5-8 Werktage nach Auftragseingang oder ca. 30 Werktage bei Sonderanfertigungen und Direktlieferungen im Streckengeschäft ab Herstellungswerk.

2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist.

5. Höhere Gewalt, Streik, Brand, Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, ändern die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer, der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

6. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

7. Nachbestellungen gelten grundsätzlich immer als Neubestellung, Ausnahmen sind nur nach telefonischer Rückbestätigung möglich.

 

§ 5 Versandkosten

1. Für Auftragswerte unter einem Bestellwert von 15 Euro netto müssen wir aus Kostengründen einen Mindermengenzuschlag von 7,50 Euro berechnen.

2. Wir behalten uns vor, Erstbestellungen gegen Vorkasse oder per Lastschriftverfahren auszuführen. Der Mindestauftragswert bei Erstbestellung ist 250 Euro.

3. Rücksendungen sind vom Kunden in jedem Falle freizumachen und etwaige Reklamationen entsprechend zu begründen. Für nicht freigemachte Sendungen wird die Annahme verweigert.

4. Sonderanfertigungen können nur schriftlich bestellt werden. Es gelten die Vorschriften des BGB über den Werk- bzw. Werklieferungsvertrages.

5. Rücksendungen können nur nach vorheriger Absprache mit uns abgewickelt werden.

 

§ 6 Gewährleistung

1. Im Falle von Mängeln der Vertragswaren oder im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstandes oder Ersatzlieferung berechtigt. Nach dem zweiten Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in unangemessener Zeit ist der Besteller berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder rückgängig machen des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Besteller verpflichtet, die mangelhafte Sache zurück zu gewähren. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn uns hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.

2. Offensichtliche Mängel hat der Besteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Lieferung uns gegenüber schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach bekannt werden, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377, 378 HGB bleiben hiervon unberührt. Bei Verletzung der Untersuchungs-/Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

3. Der Besteller ist vor Durchführung der Gewährleistung verpflichtet, uns die Prüfung des reklamierten Gegenstandes zu gestatten, und zwar nach Wahl von entweder beim Käufer oder bei uns. Verweigert der Besteller die Überprüfung, dann werden wir von der Gewährleistung frei.

4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

 

§ 7 Haftung

(1) Wir haften für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder sonstige Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jedes schuldhafte Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von uns. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(2) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch uns und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sollte Ware weiterverkauft worden sein, so gilt der auf den Anteil unserer Ware entfallene Verkaufserlös ohne jede weitere Erklärung an uns abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

 

§ 9 Gerichtsstand, Erfüllungsort. Salvatorische Klausel

1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

 

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